Urteile

29 Januar 2020 | Jörg Stelzer | Kommentare deaktiviert für Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht! | , ,

Risiko der doppelten (!) Haftung eines Gesellschafters für rückgeführte Gesellschafterdarlehen im Wege der Insolvenzanfechtung nach § 135 InsO bei fehlgeschlagenem Versuch der wirtschaftlichen „Wiedergutmachung“ der Gläubigerbenachteiligung Für Gesellschafter, die ihrer Gesellschaft ein Darlehen (oder eine vergleichbare Leistung…

29 November 2016 | Gerhard Stelzer | 0 | ,

Spätestens mit seiner Entscheidung vom 20. Oktober 2016 (Az. 6 AZR 471/15) löst sich das Bundesarbeitsgericht von der bisher recht stringenten Trennung des privaten Verhaltens von Arbeitnehmern zu möglichen Pflichtverletzungen im beruflichen Umfeld. Das BAG…

04 Oktober 2016 | Gerhard Stelzer | 0 | ,

Kommt für viele klein- und mittelständische Unternehmen im Baugewerbe diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu spät? Mit Beschluss vom 21.09.2016 (Az.: 10 ABR 33/15) stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass die Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen über das Sozialkassenverfahren…

Das Bundessozialgericht beschäftigt sich regelmäßig mit der Frage, wann ein GmbH-Geschäftsführer als sozialversicherungspflichtig beschäftigt im Sinne des § 7 SGB IV anzusehen ist. Eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung liegt vor, wenn die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit erbracht…

Nicht jeder Fehler, jede objektiv unrichtige Angabe eines Steuerpflichtigen ist straf- bzw. bußgeldrechtlich vorwerfbar. Es ist zwischen einem bloßen Fehler und einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit (§§ 370, 378 AO) zu unterscheiden. Ganz wichtig dabei: nicht…

02 Juni 2016 | Gerhard Stelzer | 0 | ,

Das Landesarbeitsgericht Hamm musste zu Beginn des Jahres einen ungewöhnlichen Sachverhalt bewerten. Dieser dürfte jedoch durchaus übertragbar sein, sodass grundsätzliche Rechtsfragen zu entscheiden waren (Urteil 21.01.2016; Az.:18 Sa 1409/15). Ein Mitarbeiter eines Krankenhauses im Ruhrgebiet teilte…

ドイツにおいて、被雇用者の解雇を大きく制限するドイツ解雇保護法 (KSchG) では、被雇用者数が(計算上)最高10名までの、いわゆる「小事業所」(Kleinbetrieb) は除外されると、第23条に定められています。駐在事務所や現地法人等、多くの在独日系企業がそれに当てはまります。小事業所であれば、解雇は他の条件さえ満たしていれば、比較的容易に行えます。この場合、問題となる被雇用者数は、フルタイム(1)かパートタイム(0.75または0.5で計算)か区別の上、「通常」事業所に勤務する就労者を対象に算出されます。

01 Juni 2016 | Irvin Stahl | 0 |

Am 03.09.2015 musste VW gegenüber der US-Umweltbehörde EPA Manipulationen bei Abgastests von Diesel-Fahrzeugen einräumen. Mitte Oktober hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf aller VW-Dieselautos angeordnet, die mit der manipulierten Software ausgestattet sind. In Deutschland sind…

19 April 2016 | Gerhard Stelzer | 0 | ,

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte die rechtliche Zulässigkeit eines bislang eher ungewöhnlichen Abfindungsprogramms, welches ein Unternehmen in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat seinen Mitarbeitern angeboten hat. Das Unternehmen entwickelte ein „offenes Abfindungsprogramm“ für insgesamt 7 Arbeitsstellen. Das…

17 März 2016 | Gerhard Stelzer | 0 |

Dieses Urteil des Arbeitsgerichts wird insbesondere Arbeitgeber mit internationalem Bezug und/oder Zweigstellen im Ausland aufhorchen lassen. Mit Urteil vom 24. September 2015(Az. 2 AZR 3/14) bestätigte das Gericht, trotz zwischenzeitlich angedeuteter Abweichungen der europäischen Rechtsprechung,…

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