Nicht jeder Fehler, jede objektiv unrichtige Angabe eines Steuerpflichtigen ist straf- bzw. bußgeldrechtlich vorwerfbar. Es ist zwischen einem bloßen Fehler und einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit (§§ 370, 378 AO) zu unterscheiden. Ganz wichtig dabei: nicht…
Zur Vermeidung eines gesellschaftsrechtlichen Haftungsrisikos für den Erwerber wird zwischen den Beteiligten bei einer Übertragung eines (Teil-)Kommanditanteils in der zivilrechtlichen Gestaltungspraxis häufig vereinbart, dass der Anteilsübergang unter einer aufschiebenden Bedingung erfolgen soll. Der Anteil soll…
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