Compliance

Compliance PETERS Rechtsanwälte

Arbeits-, Kartell- und Wettbewerbsrecht, vertriebs- und handelsrechtliche Regelungen, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zahlreiche europäische Vorschriften bilden einen engen Rahmen für Unternehmen. Hinzu kommen interne Regeln, die das Handeln der Mitarbeiter und der Geschäftsführung bestimmen und sich auf die Unternehmenswerte konzentrieren. Compliance schafft eine klare Struktur, die darauf ausgerichtet ist, alle diese rechtlich relevanten Vorschriften ordnungsgemäß einzuhalten. Dies gilt nicht nur für Konzerne und Großunternehmen, die in der Regel bereits eigene Compliance-Abteilungen eingerichtet haben, sondern ebenso für den gesamten deutschen Mittelstand. Denn fehlt ein angemessenes Compliance-Managementsystem, droht zivilrechtlich eine unangenehme Umkehr der Beweislast und zivil- sowie strafrechtlich die persönliche Haftung von Geschäftsführung und Vorständen.

Compliance- Managementsystem

Nicht nur zur Abwehr einer persönlichen Haftung ist es sinnvoll, ein Mindestmaß an Compliance-Systemen aufzuweisen: Mehr und mehr bürgert es sich ein, dass größere Unternehmen sich selber strenge Vergaberegeln auferlegen und Aufträge nur noch dann an Lieferanten vergeben, wenn diese über ein etabliertes Compliance-Managementsystem verfügen. Ein solches System besteht regelmäßig aus entsprechenden Unternehmensrichtlinien, einer Compliance-Organisation, der Information und Schulung aller Mitarbeiter sowie der laufenden Aktualisierung und des optimierten Versicherungsschutzes.

Compliance- Due Diligence

Im Rahmen von Unternehmenskäufen fokussiert sich eine Compliance-Due Diligence häufig auf die Fragen, ob die wesentlichen unternehmensspezifischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken identifiziert und hierfür angemessene Informations-, Schulungs- und Kontrollmechanismen etabliert sind. Daneben liegt typischerweise der Fokus auf den Bereichen: Einkauf, Verkauf und Rechnungswesen im Hinblick auf Korruption, Kartellverstöße, Betrug und Untreue.

Unsere Leistungen

  • Erstellung von Unternehmensrichtlinien
  • Aufbau von Compliance-Organisationen
  • Durchführung von Informationen und Schulungen mit laufender Aktualisierung
  • Stellung von externen Compliance-Beratern
  • Beratung der bestehenden Compliance-Abteilungen

Compliance für den Mittelstand

Der deutsche Mittelstand weiß, dass er „compliant“ sein muss, seine Strukturen also ein Mindestmaß eines Compliance-Managementsystems aufweisen müssen. Interdisziplinär mit unseren langjährigen Partnern und mit Augenmaß, auch was die Kosten angeht, helfen wir unseren Kunden, den Anforderungen gerecht zu werden. Wir identifizieren die individuellen Compliance-Risiken und beugen so systematisch Verstößen vor, vermeiden unangenehme Konsequenzen von Rechtsverstößen.

Compliance, wie wir es verstehen, bedeutet für unsere Kanzlei in Düsseldorf professionelle Hilfe auf Augenhöhe mit unseren Klienten.

UNSERE RECHTSANWÄLTE ZEICHNEN SICH DURCH KOMPETENZ UND DURCHSETZUNGSSTÄRKE AUS.

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