Arbeitsrecht

Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf: PETERS Rechtsanwälte

Die arbeitsrechtliche Beratung gehört zu unseren Kernkompetenzen. Hier kennen wir uns besonders gut aus und haben langjährige praktische Erfahrung. Wir bei PETERS Rechtsanwälte begleiten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts – außergerichtlich und bundesweit auch vor den Arbeitsgerichten durch sämtliche Instanzen.

Individualarbeitsrecht: Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln

Das Individualarbeitsrecht ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts und regelt Ansprüche, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen. Die Mehrheit aller individualrechtlichen Streitigkeiten beschäftigt sich mit dem Recht des Arbeitsverhältnisses und daraus resultierend vor allem mit Fragen zum Arbeitsvertrag, der Durchführung des Arbeitsverhältnisses sowie seiner Beendigung. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung und Prüfung, der Erstellung und Anpassung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen, erarbeiten Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, berechnen und verhandeln Abfindungen im Rahmen von Kündigungen, führen für Arbeitnehmer Kündigungsschutzklagen durch und unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der außergerichtlichen Einigung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Für Arbeitnehmer ist die Kündigungsschutzklage oft das letzte Mittel, den Arbeitsplatz zu retten beziehungsweise eine Abfindung für die Kündigung durch den Arbeitgeber zu erhalten. Jedoch ist hier schnelles Handeln angesagt, denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie formale oder inhaltliche Mängel aufweist. Bei PETERS Rechtsanwälte erhalten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung, um Ihr Problem schnellstmöglich zu Ihren Gunsten zu lösen.

MANAGER- UND FÜHRUNGSKRÄFTE

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vorbereitung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen. Die sorgfältige Formulierung von Anstellungsverträgen vermeidet manche Streitigkeit. Ebenso wichtig ist die Absicherung gegen Haftungsfälle durch angemessene D&O-Versicherungen. Endet eine Arbeitsbeziehung frühzeitig oder sogar nicht einvernehmlich, sorgen wir dafür, dass Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen gewahrt bleiben. Je exponierter Ihre Stellung, je bedeutender Ihr guter Ruf, desto wichtiger ist eine diskrete und zuverlässige Beratung und Abwicklung. Diese können wir dank unserer langjährigen Erfahrung gewährleisten.

Kollektivarbeitsrecht: Tarifrecht und Betriebsverfassung

Ein weiterer Schwerpunkt in der arbeitsrechtlichen Beratung bei PETERS Rechtsanwälte ist das Kollektivarbeitsrecht. Dies befasst sich vorrangig mit Fragen zum Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht und regelt die Beziehungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer wie Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft. Die Arbeitnehmer sind damit nicht die direkten Adressaten im Kollektivarbeitsrecht. Wir aktualisieren und entwickeln gemeinsam mit Unternehmen beispielsweise im Rahmen der kollektivarbeitsrechtlichen Beratung Vergütungsmodelle und helfen bei der Implementierung, verhandeln mit Betriebsrat, Personalrat oder Gewerkschaft. Ebenso beraten wir hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmerschaft bei wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen (zum Beispiel durch das Mitbestimmungsgesetz) und unterstützen insbesondere in Sondersituationen dabei, für alle Seiten akzeptable und vertretbare Regelungen ohne Prozess- und Regressrisiken zu finden.

Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Ziel ist es dabei immer, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen und darauf zu achten, dass im Betrieb alle arbeitsrechtlichen Normen und Vorschriften eingehalten werden. PETERS Rechtsanwälte ist spezialisiert im gesamten Betriebsverfassungsrecht und berät Betriebsräte beispielsweise bei der Verletzung von Auskunfts- und Unterrichtungspflichten durch den Arbeitgeber, bei der Begleitung und Abwehr von nicht mit der Arbeitnehmervertretung abgestimmten Umstrukturierungsmaßnahmen oder auch beim Umgang mit personellen Maßnahmen ohne Einbindung des Betriebsrats.

Arbeitsrecht für Manager- und Führungskräfte

Ein traditioneller Schwerpunkt unserer wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit liegt in der Vorbereitung und Verhandlung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen. Die sorgfältige Formulierung von Anstellungsverträgen vermeidet viele Streitigkeiten, insbesondere hinsichtlich Vergütungs- und Bonivereinbarungen, Kündigungsfristen, Wettbewerbsverboten und anderen für das Organ wesentlichen Fragestellungen. Endet eine Arbeitsbeziehung frühzeitig oder sogar nicht einvernehmlich, sorgen wir dafür, dass Ihre rechtlichen und finanziellen Interessen gewahrt bleiben. Je exponierter Ihre Stellung, je bedeutender Ihr guter Ruf, und desto wichtiger ist eine zuverlässige Beratung und diskrete Abwicklung von arbeitsrechtlichen Sondersituationen. Diese können wir dank unserer langjährigen Erfahrung jederzeit gewährleisten und stehen Ihnen auch dann zur Seite, wenn der Wind einmal etwas rauer weht. Ebenso wichtig ist die Absicherung gegen Haftungsfälle durch angemessene D&O-Versicherungen beziehungsweise die vertragliche Gestaltung weitreichender Haftungsbeschränkungen. Wir werden im Arbeitsrecht für Manager- und Führungskräfte im Mittelstand als auch bei internationalen Konzernen tätig. Aufgrund unserer weitreichenden Expertise im Individualarbeitsrecht auf Vorstands- und Geschäftsführerebene beraten wir Organe, Manager und Führungskräfte über alle Branchen hinweg.

Internationales Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind in den verschiedenen europäischen Staaten zum Teil sehr unterschiedlich. Auf Grundlage unseres langjährigen und erprobten Netzwerkes zu verschiedenen Partnerkanzleien in den einzelnen europäischen Ländern können wir eine optimale Begleitung auch bei grenzüberschreitenden, arbeitsrechtlichen Themen gewährleisten. Durch die fortschreitende Internationalisierung der Wirtschaft, insbesondere in der Europäischen Union, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig gefordert, arbeitsrechtlich sichere Gestaltungen für dauerhafte oder temporäre Auslandseinsätze zu entwickeln beziehungsweise im internationalen Rechtsverkehr selbstverständlich auch arbeitsrechtliche Zusammenhänge bei Transaktionen, Restrukturierungen, dem Aufbau von Vertriebssystemen und anderen unternehmerischen Tätigkeiten zu beachten. Dabei unterstützen wir bei PETERS Rechtsanwälte unsere Mandanten seit vielen Jahren. Insbesondere durch die Kompetenzen unseres Japan Desk sind wir auch in der Lage, arbeitsrechtliche Beziehungen zwischen deutschen und japanischen Vertragspartnern zu regeln und natürlich japanische Staatsbürger in Deutschland im Individualarbeitsrecht in ihrer Muttersprache zu beraten.

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