Immobilien- / Bau- / Mietrecht PETERS Rechtsanwälte
In der Immobilienwirtschafts- und Bauindustrie geht es häufig um große Werte mit Problemstellungen in tatsächlicher, rechtlicher und strategischer Hinsicht. Gut, wenn man hier einen praxiserfahrenen und lösungsorientierten Spezialisten an seiner Seite hat.
Das Immobilien- und Baurecht umfasst eine Vielzahl von relevanten Rechtsthemen, wie Grundstücksrecht, Immobilientransaktionen und deren Finanzierung, privates und öffentliches Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, gewerbliches und privates Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht sowie Fragen des Facility Managements. Hier beraten wir nicht nur Investoren, Käufer, Verkäufer und Bauherren, Bauunternehmer, Bauträger und Projektsteuerer, sondern auch Architektur- und Ingenieurgesellschaften, Makler und Immobilienverwaltungen.
Immobilienwirtschaft
Bei nationalen und internationalen Immobilienfonds sowie bei Investoren steht Deutschland nach wie vor im zentralen Blickpunkt ihrer Investitionen. Zu unserer Tätigkeit gehört die strategische und rechtliche Begleitung und Beratung sämtlicher Grundstücksgeschäfte, angefangen bei der immobilienrechtlichen Vorabbewertung (Due Diligence), über Entwurf und Vorbereitung der Beurkundung sämtlicher Grundstücksgeschäfte, bis zur Sicherungs- und Zwangsvollstreckung in Immobiliarvermögen.
Bau- und Architektenrecht
Die baubegleitende Rechtsberatung, sowohl auf Bauherrenseite als auch auf Bauunternehmerseite sowie für Projektentwickler, Bauträger und Architekten, stellt einen der wesentlichen Aspekte im Rahmen der Realisierung von Bauvorhaben dar. Das umfasst sowohl die vertragliche Gestaltung und Beratung als auch die spätere Wahrung von Ansprüche und Rechten sowie deren Durchsetzung. Wir unterstützen unsere Auftraggeber von Beginn an, also von der Planung bis zur Fertigstellung von Bauprojekten und begleiten sie in jeder Phase eines Bauvorhabens.
Prozessführung
Immobilienrechtliche Prozesse führen wir überwiegend im privaten Baurecht, einschließlich Architektenrecht sowie im gewerblichen und privaten Mietrecht. Mit den Besonderheiten und Taktiken des baurechtlichen Verfahrensrechtes kennen wir uns aus, ebenso mit der Benennung von und dem Umgang mit geeigneten Sachverständigen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Maklern. Für Architekten und Ingenieure gelten besondere Regelungen, nicht nur was ihre Honorierung, sondern auch was ihre Haftungs-, Urheber- und Leistungsthemen angeht. Hier beraten wir sowohl bei der Gestaltung von Verträgen als auch bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen.
Unsere Rechtsanwälte zeichnen sich durch Kompetenz und Durchsetzungsstärke aus.
Außerdem überzeugen wir durch ein hohes Maß an Verhandlungsgeschick.