Verkehrsrecht

Kanzlei für Verkehrsrecht in Düsseldorf: PETERS Rechtsanwälte

Alle diejenigen, die täglich am Straßenverkehr teilnehmen, wissen, dass sich nicht alle Risiken vermeiden lassen und wie schnell es manchmal zu einem Unfall oder einem anderen negativen Ereignis kommen kann. In unserer verkehrsrechtlichen Beratung stehen wir dafür ein, Ihre Mobilität und Bewegungsfreiheit zu schützen und Sie vor wirtschaftlichen Nachteilen bei Ereignissen mit Bezug zum Verkehrsrecht zu bewahren. Das deutsche Verkehrsrecht ist breit gefächert und setzt sich aus zahlreichen Aspekten und Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Wir haben alle diese Vorschriften im Blick: PETERS Rechtsanwälte steht in Düsseldorf für kompetente, schnelle und juristisch ausgezeichnete Beratung im Verkehrsrecht, sei es im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einem Verwarnungsgeld oder Bußgeld oder einem drohenden Fahrverbot. Unsere Beratung bezieht sich dabei auf das gesamte Verkehrsrecht inklusive Schadenersatz- und Vertragsstreitigkeiten, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht. Wir vertreten durch unseren wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt insbesondere auch Unternehmen bei allen rechtlichen Fragestellungen hinsichtlich ihrer Fahrzeugflotten.

Vertretung in Bußgeldverfahren

Das Verkehrsrecht nehmen wir häufig als Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr wahr. Hier haben wir es mit Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog, Bußgeldverfahren, Bußgeldbescheiden und Einsprüche hiergegen, manchmal auch mit Abgaben an die Staatsanwaltschaft und Hauptverhandlungen zu tun. Wir kennen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem sowie Fahrverbot und Fahrtenbuchauflage. Wir wissen, wann eine Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten eintritt und wann und wie man elegant ein drohendes Bußgeld oder gar ein Fahrverbot vermeiden kann.

Von den jährlich etwa eine halbe Million Bußgeldentscheidungen in Deutschland beruht die Mehrzahl auf Geschwindigkeitsverstößen. Wir beraten, inwieweit die Messung mit dem Radargerät zutreffend ist und verwertet werden darf und ob der Einsatz von Radarwarngeräten erlaubt und möglich war. Damit gelingt es uns in vielen Fällen, Bußgelder abzuwehren, drastisch zu reduzieren beziehungsweise die Vollziehung vollständig auszusetzen.

Führerscheinentzug: Beratung im gesamten Verfahren

Nicht selten ist ein Geschwindigkeitsverstoß auch mit einem Eintrag im Verkehrszentralregister und gegebenenfalls mit einem Führerscheinentzug und Fahrverbot verbunden. Seit der Punktereform im Mai 2014 ist die Höchstgrenze von 18 Punkten herabgesetzt worden. Haben sich auf dem Punktekonto bereits acht oder mehr Punkte angesammelt, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft für mindestens sechs Monate entzogen werden.

Das weitere Problem: Betroffene erhalten den Führerschein nicht einfach so zurück, sondern müssen nach Ablauf einen Antrag auf Wiedererteilung bei der Führerscheinstelle stellen. Diese entscheidet dann, ob alle Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden muss. Wir von PETERS Rechtsanwälte beraten Sie natürlich bei dem gesamten Verfahren und setzen unsere rechtlichen Kompetenzen ein, um sie bei der Durchführung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu begleiten.

Wichtig: Der Betroffene selbst sucht die Begutachtungsstelle für Fahreignung aus. Es gibt hierbei keine Vorgaben, vorausgesetzt es handelt sich um eine akkreditierte Begutachtungsstelle. Wir raten dazu, dass Sie sich sehr gut auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung vorbereiten, um diese im ersten Anlauf zu bestehen. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen, dass über 80 Prozent auf Anhieb die MPU bestehen, wenn sie sich frühzeitig informieren und eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.

Verkehrsrecht und Strafrecht hängen zusammen

Auch Alkoholfahrten können zum Führerscheinentzug und der Anordnung einer MPU führen. Wir klären dabei in Ihrem Sinne die wesentlichen Fragen: Wann darf eine Atemalkoholmessung durchgeführt werden und wann darf ihr Ergebnis verwendet werden? Wann darf Blut abgenommen werden? Gilt dies alles nur bei Alkoholfahrten oder auch bei der Teilnahme am Straßenverkehr unter anderen Einflüssen, wie etwa Medikamenten? Auf diese Weise sind wir in der Lage, Sie unter bestimmten Umständen vor den Konsequenzen eines Alkohol- oder Medikamentenverstoßes zu schützen und übernehmen im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht auch Ihre Vertretung in einem Strafprozess. Das gilt auch für Verstöße gegen das Handy-Verbot für freihändige Telefonate während der Fahrt.

Ebenso beraten wir bei allen Fällen von Fahrerflucht – das ist eine ernstzunehmende Straftat. Neben der strafrechtlichen Verfolgung kommen auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten auf den Unfallverursacher zu: Laut § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann eine begangene Fahrerflucht bzw. Unfallflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Es können außerdem zwei beziehungsweise drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Sie zukommen. Das Strafmaß richtet sich in der Regel nach der Höhe des Schadens.

Schadenabwicklung durch Spezialisierung im Versicherungs- und Haftungsrecht

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit im Verkehrsrecht-Dezernat ist die Schnittstelle von Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Die Kommunikation und Abwicklung von Verkehrsunfällen mit den Versicherungen, die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, merkantiler Minderwert, Sachverständigengutachten und Nutzungsausfall – die Verfolgung Ihrer Ansprüche in Zivilverfahren und die Abwehr von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unsere Kompetenz.

Ist ein Schaden entstanden, kommt es auf eine schnelle und professionelle Klärung und Abwicklung an. Das gilt sowohl im privaten wie auch im gewerblichen Bereich. Durch die Spezialisierung im Versicherungs- und Haftungsrecht begleitet PETERS Rechtsanwälte Sie während des gesamten Vorgangs in einem Schadenfall und reduziert Ihre finanziellen Risiken. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung und der Gegenseite, setzen Ihre Ansprüche durch und wenden Forderungen gegen Sie ab.

Als Unfallopfer vertreten wir Sie übrigens kostenlos. Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen. Sie sollten daher diesen kostenfreien Rechtsbeistand nach einem Unfall auch nutzen, um Ihre Ansprüche umfassend durchzusetzen und negative wirtschaftliche Folgen eines Unfalls zu verhindern.

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