Kanzlei für Erb- und Familienrecht PETERS Rechtsanwälte
Menschen in rechtlichen Angelegenheiten zu beraten, die in privaten Dingen eine wesentliche Rolle spielen, ist eine wesentliche Aufgabe für uns. Wir kennen uns aus im Erb- und Familienrecht und unterstützen Sie bei der rechtssicheren sowie steuerlich und strategisch optimierten Gestaltung rund um Ihre Angelegenheiten hinsichtlich Vermögensschutz, Vermögensnachfolge, Ehe und Scheidung mit unseren erfahrenen und hochspezialisierten Anwälten.
Das deutsche Grundgesetz garantiert unser Erbrecht und stellt die Familie unter besonderen Schutz. Es ist eine vornehme Aufgabe unserer Wirtschaftskanzlei PETERS Rechtsanwälte, auf diesem Rechtsgebiet langjährig zu beraten. Wir erfüllen diese aus Überzeugung! Im Mittelpunkt unserer Beratung steht die Gestaltung und Absicherung der Vermögensübertragung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Ihre individuelle Strategie, die zu Ihnen und Ihrer Familie passt und setzen diese Strategie dann in einem rechtlich tragfähigen Rahmen ganz in Ihrem Sinne um. Unser Aufgabenspektrum reicht von der Gestaltung von Erb- und Schenkungsverträgen über die Errichtung von Testamenten bis hin zur komplexen Gestaltungsberatung bei der Übertragung und Sicherung größerer Vermögen.
Erbrecht: Tragfähige Konzepte erarbeiten
Dazu zählt natürlich auch die Unternehmensnachfolge. Wir erarbeiten mit Ihnen ein strategisch sinnvolles Konzept, in dessen Zentrum die Übertragung der Gesellschaftsanteile zählt. Um Ihre Ertragsquelle bestmöglich zu erhalten, gestalten wir mit Ihnen mit Blick auf die kommenden Generationen eine tragfähige Lösung, die Sie persönlich, Ihr Unternehmen und Ihre Nachfolger rechtlich und steuerlich absichert und Ihnen die Gewissheit gibt, dass Sie die richtige Entscheidung getroffen haben, die jeglichen Überprüfungen standhält. Durch unsere Arbeit in einem engmaschigen Expertennetzwerk begleiten wir Sie auch auf steuerlicher Seite, beispielsweise bei der Berechnung der Erbschaftsteuer oder auch der Planung steuergünstiger lebzeitiger Schenkungen unter Ausnutzung der persönlichen Freibeträge. Die Beratung durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte ist insbesondere in solchen Konstellationen besonders wichtig: Schließlich soll das Unternehmen in seiner Substanz im Erbfall nicht beschädigt werden. Daher bietet es sich an, frühzeitig über eine professionelle testamentarische und auch gesellschaftsvertragliche Gestaltung nachzudenken, um Firmenwerte zu bewahren.
Familienrecht: Einvernehmliche Lösung finden
Sehr eng mit dem Erbrecht verknüpft ist das Familienrecht. In diesem Rechtsgebiet beraten wir überwiegend bei der Gestaltung von Eheverträgen und bei der Abwicklung einvernehmlicher Trennungen. Bei streitigen Ehescheidungen und Unterhaltsverfahren sowie bei Kindschaftssachen ziehen wir gerne einen spezialisierten Kollegen hinzu. An der Schnittstelle zum Erbrecht sind wir seit Jahren in der Beratung des gesamten Pflichtteilsrechts und der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen tätig.
PETERS Rechtsanwälte vertritt Eheleute seit vielen Jahren in einvernehmlichen Scheidungsverfahren, übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite und führt den Scheidungsprozess vor Gericht. In dem Rahmen führen unsere Anwälte auch die Berechnung von Ausgleichszahlungen und Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Ehegatten und Kindern durch und treten für eine einvernehmliche Lösung bei allen Fragestellungen rund ums Sorgerecht für ihre Mandanten ein.
Die Erfahrung zeigt, dass es gerade beim Umgangs- und Sorgerecht immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Partnern kommen kann. Daher gilt: Gerade wenn ein Kind im Spiel ist, sollten Ehegatten auf eine professionelle und versierte anwaltliche Beratung setzen. Beide Elternteile haben grundsätzlich einen gleichen Anspruch auf Zeit mit den gemeinsamen Kindern. Wer letztendlich nach einer Scheidung oder Trennung das Sorgerecht beziehungsweise ein Umgangsrecht erhält, entscheiden Familiengerichte. Wir vertreten Sie mit unserem Netzwerk vor dieser Instanz in einer für Sie existenziellen Angelegenheit.
Pflichtteil Ansprüche durchsetzen und abwehren
Grundsätzlich ist jeder Mensch frei in seiner Entscheidung, wen er als Erben einsetzt und wen er enterbt. Niemand muss begründen, warum er einen nahen Angehörigen von der Erbfolge ausschließen möchte. Diesen steht dann aber der sogenannte Pflichtteil zu. Dieser beläuft sich, kurz gesagt, auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote und kann von den Abkömmlingen sowie dem Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner geltend gemacht werden. Dafür ermitteln wir von PETERS Rechtsanwälte alle erforderlichen Informationen und kümmern uns um die Berechnung und Geltendmachung des Zahlungsanspruchs beziehungsweise die Abwehr von unberechtigten Pflichtteilsansprüchen. Ebenso sind wir im gesamten Pflichtteilsrecht auch gestaltend tätig und finden beispielsweise Lösungen für einen Pflichtteilsverzicht, insbesondere dann, wenn Pflichtteilsansprüche im Rahmen einer Unternehmensnachfolge auftreten können. Wir werden auch bei der Anfechtung von Testamenten und der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr solcher Angriffe tätig, um unseren Mandanten vor dem Nachlassgericht oder den Zivilgerichten im Streit um das Erbe zum Erfolg zu verhelfen.
PETERS Rechtsanwälte in Düsseldorf – Experten für Erbschaftsfragen
Wenn Erben rechtliche Unterstützung benötigen, muss nicht immer ein Familienstreit vorliegen. Oft ist gar nicht klar, ob ein Testament wirksam ist, oder wer eigentlich geerbt hat. Erbschaftsangelegenheiten klärt unsere Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf für Sie.