Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte die rechtliche Zulässigkeit eines bislang eher ungewöhnlichen Abfindungsprogramms, welches ein Unternehmen in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat seinen Mitarbeitern angeboten hat. Das Unternehmen entwickelte ein „offenes Abfindungsprogramm“ für insgesamt 7 Arbeitsstellen. Das…
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