Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 2015 (Aktenzeichen 6 AZR 186/14) werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere bei wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen Freistellungsregelungen sehr genau überlegen und-vorbereitendprüfen müssen. Im zu entscheidenden Fall war Arbeitgeber Inhaber…
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