ADLON – Verfassungsbeschwerde ist eingelegt! 13 Dezember 2023 | Wolfgang P. J. Peters

Felix Adlon versprach seinem Vater vor Jahren, die Enteignung des Familienerbes aufzuarbeiten und den von ihm eingeschlagenen Weg auch zu Ende zu gehen. Er löst sein Versprechen ein und nun führt ihn sein Weg nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht.

AdlonSeit dem Jahre 2017 arbeitet Felix Adlon die Ereignisse um die Enteignung der berühmten Hotelimmobilie auf. Auf Grund seiner Recherchen und Erkenntnisse hat er im Jahre 2020 ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Berlin betrieben, mit dem er das von seinem Vater begonnene Restitutionsverfahren im Namen der Erbengemeinschaft Adlon fortführen will. Inhaltlich ging es Felix Adlon dabei immer auch darum, dem Eindruck entgegenzutreten, seine Familie sei Nazi-Sympathisanten gewesen oder gar Kollaborateure. Vielmehr ist es ihm und seinem Team gelungen, Zeugenaussagen und Dokumente aufzufinden, die das genaue Gegenteil belegen. Die Familie Adlon hat, solange sie in ihrem Hotel noch einen letzten Einfluss hatte, Menschenleben geschützt und vor der Gewalt der Nationalsozialisten gerettet.

Nachdem die Nazis in den letzten Kriegstagen das ADLON komplett für sich eingenommen hatten und dort eine Kommandantur platzierten, war es bei der Befreiung Berlins in Folge bis heute nicht vollständig geklärter Umstände zu einem Großbrand gekommen, in dessen Folge das Hotelgebäude vollständig zerstört wurde.

Louis Adlon selber war damals von einer Mitarbeiterin des Hotels gegenüber einem russischen Militärvertreter als „Generaldirektor“ vorgestellt worden – ein tragisches Wort, denn der Soldat verstand nur „General“ und verhaftete Louis Adlon direkt. Erst einige Wochen später wurde Louis Adlon schwer gezeichnet vom russischen Geheimdienst wieder freigelassen, was sicher nicht geschehen wäre, wenn die russische Armee auch nur einen Hinweis auf eine Naziaktivität des damaligen Familienoberhauptes gehabt hätte.

Genau dieses Ereignis schilderte Felix Adlon dem Berliner Gericht, das allerdings dem Wunsch auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht nachkam und auch auf die Bindung der Verwaltungsgerichte an die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aufzeigte.

Daher spielten auch die äußerst zweifelhaften Ereignisse bei der Veräußerung der Hotelimmobilie weit unter dem Verkehrswert und ohne jegliche Ausschreibung an nur einen Interessenten im Rahmen der Wiedervereinigung vor Gericht keine Rolle.

Folgerichtig ließ das Verwaltungsgericht Berlin auch keine Revision ihrer Entscheidung zu und die hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf das Bundesverwaltungsgericht erwartungsgemäß. Damit ist nun der Weg frei nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht, dem die Familie Adlon die Geschichte Ihrer Enteignungen durch die Nazis, das SED-Regime und letztlich auch durch die Bundesrepublik Deutschland vorlegt und nun hofft, die dortigen Richter bringen den Mut auf, die Entscheidungen aus den 90er Jahren zu revidieren. Denn wie soll es mit der Garantie des Eigentums in Artikel 14 des Grundgesetztes und dem Gebot der Gleichbehandlung aus Artikel 3 vereinbar sein, dass der Familie Adlon die berühmte Hotelimmobilie genommen wurde und der deutsche Staat dafür mehr als 70 Millionen DM in einen Sonderhaushalt einnahm, der Schätzungen zu Folge durch ähnliche Eingriffe mehr als 2 Milliarden DM in der Summe betragen haben dürfte.

Wolfgang P. J. Peters

Aufgrund seiner Tätigkeit als Beirat in verschiedenen Unternehmen und eigener unternehmerischer Erfahrungen in verschiedenen Wirtschaftsbranchen, verfügt er über breite Kenntnisse. Anwaltlich ist er in den Bereichen Gesellschaftsrecht, dort insbesondere Restrukturierung, Erbrecht und Strafrecht tätig.

© 2024 PETERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB | IMPRESSUM | DATENSCHUTZ | ERSTELLT VON RP DIGITAL SOLUTIONS

Nach oben scrollen