VW Skandal: Können Betroffene Rechte gegen den Autohersteller geltend machen? 01 Juni 2016 | Irvin Stahl

Am 03.09.2015 musste VW gegenüber der US-Umweltbehörde EPA Manipulationen bei Abgastests von Diesel-Fahrzeugen einräumen. Mitte Oktober hat das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf aller VW-Dieselautos angeordnet, die mit der manipulierten Software ausgestattet sind. In Deutschland sind hiervon 2,4 Millionen Fahrzeuge betroffen – unter anderem auch von den VW-Konzernmarken Audi, Skoda und Seat.

Halter betroffener Fahrzeuge sind nun stark verunsichert. Neben dem eingetretenen Vertrauensverlust in den VW-Konzern, stellt sich insbesondere die Frage nach den Auswirkungen der im Rahmen der Rückruf-Aktion durchzuführenden Arbeiten auf Leistung und Verbrauch der Fahrzeuge. Zudem befürchten Halter betroffener Fahrzeuge negative Auswirkungen auf deren Weiterveräußerungswert.

Am 16.03.2016 hat das Landgericht Bochum im ersten deutschen Prozess zu den manipulierten Fahrzeugen entschieden, dass ein Händler ein betroffenes Fahrzeug nicht zurücknehmen muss. Das Legal Tribune Online berichtet nun über die erste gegenteilige Entscheidung, die am 14.04.2016 vom Landgericht München I gefällt wurde und den Händler zur Rücknahme eines derartigen Fahrzeuges verurteilt.

Da eine höchstrichterliche Entscheidung noch aussteht, ist die weitere Entwicklung derzeit noch nicht abschließend zu beurteilen. Wenngleich jeder Einzelfall gesondert zu würdigen ist, sollten sich Halter betroffener Fahrzeuge nicht scheuen, ihre Rechte anwaltlich überprüfen zu lassen. Falls auch Sie vom Skandal betroffen sind und sich unsicher über Ihre Rechte sind, beraten wir Sie gerne. Schreiben Sie unserem Fachanwalt Irvin Stahl für alles Weitere.

 

Irvin Stahl

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er im Individualarbeitsrecht und in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Zudem verantwortet Irvin Stahl als Fachanwalt für Verkehrsrecht das verkehrsrechtliche Dezernat der Sozietät.

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