Hilfe für den Mittelstand: Neuer KfW-Schnellkredit startet ab sofort und sieht erleichterte Zugangsbedingungen vor 16 April 2020 | Ralph Geiger

Mit gemeinsamer Presseerklärung vom 15.04.2020 gaben die staatliche Förderbank KfW, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium den sofortigen Start des KfW-Schnellkredits für den Mittelstand bekannt. Der Kredit stellt einen weiteren wichtigen Baustein des umfassenden Maßnahmenprogramms der Bundesregierung dar.

 

Mit den neuen Krediten werden für Unternehmen die Zugangsbeschränkungen erleichtert. Ab sofort können Firmen auch dann Kredite erhalten, wenn sie erstmalig im Jahre 2019 Gewinne ausweisen konnten. Zunächst waren die Kreditzusagen nur für solche Firmen zugänglich, die in der Summe der Jahre 2017 – 2019 Gewinne verbucht haben.

 

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig sagte hierzu:

 

Mit dem KfW-Schnellkredit wurde im Rahmen der Corona-Hilfe eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt, die besonders auf Firmen und Betriebe ab 10 Mitarbeiter zugeschnitten ist. Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern.“

 

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand sehen im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen vor:

 

  • Zugänglich ist der Kredit für mittelständische Unternehmen, die mehr als 10 Beschäftigten haben und mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Der Kredit kann je Unternehmen in Höhe von bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019 gewährt werden, jedoch maximal in Höhe von € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 bzw. maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern.
  • Auf Wunsch werden zu Beginn bis zu 2 tilgungsfreie Jahre gewährt. So kann die kurzfristige Belastung abgefedert werden.
  • Die Hausbanken und Sparkassen erhalten von der KfW eine hundertprozentige Haftungsfreistellung, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. So ist die schnelle Bewilligung des Kredits möglich.

 

Der Antrag kann direkt bei den Banken und Sparkassen gestellt werden.

 

Die ersten Auszahlungen werden bereits für diese Woche erwartet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW:

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

 

Auf der Website der KfW gibt es auch die Möglichkeit, den Kreditantrag bei der Bank oder Sparkasse bereits anhand eines online-Formulars vorzubereiten. So kann ggf. die Antragstellung bei der Hausbank oder Sparkasse erleichtert werden: https://corona.kfw.de/.

 

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ralph Geiger

Ralph Geiger ist Jahrgang 1975 und seit 2004 als Rechtsanwalt tätig. Er berät vorrangig in den Bereichen Gesellschaftsrecht und Restrukturierung sowie bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen.

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